Ausgenommene Fahrzeuge

In der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge mit automatischer Steuerbefreiung

Elektro- oder reine Wasserstofffahrzeuge.
Gemäß § 20a des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg. über die Straßen ist die Benutzung einer mautpflichtigen Straße durch ein Kraftfahrzeug, das schwerbehinderte Bürger befördert, die Inhaber einer ZTP-Karte oder einer ZTP/P-Karte sind, die in der Tschechischen Republik gemäß einer besonderen gesetzlichen Regelung ausgestellt wurde, nicht mautpflichtig, wenn der Fahrer des Kraftfahrzeugs die behinderte Person selbst oder eine ihr nahestehende Person ist. Die Mautbefreiung kann also nicht vom Inhaber einer ZTP oder ZTP/P in Anspruch genommen werden, wenn z.B. ein Freund oder Nachbar ihn in seinem Fahrzeug fährt. Bei einer Straßenkontrolle reicht es aus, eine ZTP- oder ZTP/P-Karte vorzulegen.
Fahrzeuge , die abhängige Kinder transportieren, die wegen Krebs oder Hämoblastose behandelt werden. Die Vorlage der Krankenakte oder einer anderen ärztlichen Bescheinigung ist für die Straßenkontrolle ausreichend.
Historische Fahrzeuge mit einem speziellen Nummernschild und einem historischen Fahrzeugschein.

In der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge, die nach Einreichung einer Mitteilung befreit sind

Fahrzeuge, die von Behindertenheimen betrieben werden, sofern sie dem Transport dieser Personen dienen.

In der Tschechischen Republik zugelassene Fahrzeuge, die nach Einreichung einer Mitteilung befreit sind

Elektro- oder reine Wasserstofffahrzeuge.

Mitteilung über die Befreiung

Um die Befreiung für Fahrzeuge in Anspruch zu nehmen, die nicht automatisch befreit sind, muss vor der Benutzung der mautpflichtigen Autobahn ein Befreiungsbescheid eingereicht werden.

Dem Bescheid müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

ausgefülltes Formular Freistellungsbescheid
obligatorische Anhänge

Weitere Informationen zu den einzelnen Befreiungsgründen, einschließlich einer Liste der erforderlichen Anlagen, finden Sie in Artikel XIII. Zahlungsbedingungen.

Massenbenachrichtigung über die Befreiung

Eine Massenfreistellungsanzeige kann nur eingereicht werden, wenn die einzelnen Fahrzeuge denselben Betreiber haben und die Fahrzeuge nach derselben Definition des Freistellungsgrundes freigestellt sind.

Der Massenfreistellungsanzeige müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

ein ausgefülltes Formular für die Freistellungsmitteilung
eine ausgefüllte Anlage zum Formular für die Massenanmeldung der Befreiung
erforderliche Anhänge

Weitere Informationen zu den einzelnen Befreiungsgründen, einschließlich einer Liste der erforderlichen Anlagen, finden Sie in Artikel XIII. Zahlungsbedingungen.

Formular für die Freistellungserklärung – elektronisches Formular
Freistellungsbescheid (Elektroauto) – Formular im .PDF-Format
Formular für die Freistellungserklärung (andere) – Formular im PDF-Format
Anlage zum Formular für die Massenanmeldung einer Befreiung – im .xlsx-Format

Benachrichtigung über das Erlöschen der Gründe für eine Befreiung

Wenn die Gründe für die Befreiung nicht mehr zutreffen, ist der Fahrzeugbetreiber (Anmelder) verpflichtet, dies spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Wegfall dieser Gründe zu melden.

Der Meldung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

eine ausgefüllte Benachrichtigung über den Wegfall der Gründe für eine Befreiung

Massenbenachrichtigung über das Erlöschen der Gründe für eine Befreiung

Eine Sammelmeldung über den Wegfall der Gründe für eine Befreiung kann nur eingereicht werden, wenn die einzelnen Fahrzeuge denselben Betreiber haben.

Der Meldung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

eine ausgefüllte Benachrichtigung über den Wegfall der Gründe für eine Befreiung
eine ausgefüllte Anlage zum Formular für die Mitteilung über den Wegfall der Befreiungsgründe

Sofern in der Mitteilung nicht anders angegeben, werden alle bestehenden Befreiungen für die betreffenden Fahrzeuge aufgehoben.

Das Land, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und das Kennzeichen werden nur in der Ergänzung zur Massenbefreiungsmitteilung angegeben.

Formular für die Freistellungserklärung – elektronisches Formular
Freistellungsbescheid (Elektroauto) – Formular im .PDF-Format
Formular für die Freistellungserklärung (andere) – Formular im PDF-Format
Anlage zum Formular für die Massenanmeldung einer Befreiung – im .xlsx-Format

Optionen für die Einreichung

zur Databox: ws5mh9w
per E-Mail an: [email protected]

a) ein ausgefülltes .PDF-Formular in elektronischer Form mit einer elektronischen Unterschrift, mit der eine besondere gesetzliche Regelung die Wirkung einer handschriftlichen Unterschrift verbindet

b) eine autorisierte Umwandlung des ausgefüllten .PDF-Formulars in ein Papierformular mit beglaubigter Unterschrift, das Ihnen an offiziellen Czech Point-Standorten zur Verfügung gestellt wird

in Papierform mit einer beglaubigten Unterschrift an: Staatlicher Fonds für Verkehrsinfrastruktur, Sokolovská 1955/278, 190 00 Prag 9, Tschechische Republik

Masseneinreichungen können nur in elektronischer Form übermittelt werden.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Einreichungsoptionen finden Sie in Artikel XI. Zahlungsbedingungen.

Was gut zu wissen ist

Ein einfacher Scan einer ausgefüllten und unterzeichneten Meldung in Papierform, die per E-Mail verschickt wird, erfüllt nicht die Anforderungen an eine autorisierte Umwandlung, selbst wenn diese Meldung eine beglaubigte Unterschrift trägt.

Der in der Meldung genannte Anmelder ist immer eine natürliche Person, geben Sie nicht den Namen einer juristischen Person an.
Im Falle der Einreichung über eine Databox einer juristischen Person muss der Anmelder der gesetzliche Vertreter des Unternehmens sein.

Im Falle der Einreichung über das Datenfeld einer juristischen Person, die eine Behörde ist, muss der Notifizierende dem Dokument auch seine qualifizierte elektronische Signatur und einen Zeitstempel beifügen.

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